Ein Wespenstich ist ein Unfall – neues OGH-Urteil

Laut einer neuen Rechtsprechung des OGH sind Wespenstiche in der privaten Unfallversicherung als Unfall einzustufen und somit versicherbar. Bei allergischen Reaktionen ist allerdings zu prüfen, worauf die Unfallfolgen zurückzuführen sind: ob auf den Wespenstich selbst oder auf die allergische Reaktion des Körpers (, die eine bereits vorhandene Krankheit bzw ein Gebrechen darstellt).

Im vom OGH behandelten Fall war es zu 100% eine extreme allergische Reaktion, die den Tod des Versicherungsnehmers herbeiführte. Somit urteilte der OGH, dass keine Versicherungsleistungen zustehen.

Lesen Sie alle Details zum spannenden OGH-Urteil unter: http://www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/wespenstiche-als-unfall-neue-rechtssprechung-des-ogh-15929.php